Portrait des Fotografen Sergej Horovitz

Vita:
Geboren 1959 in Moskau. Kindheit in Bukarest, Jugend in Jerusalem. Seit 1987 in Berlin

Studium:
Fotografie an der Bezalel Kunstakademie, Jerusalem. Abschluß BA
Aufbaustudium an der Universität der Künste Berlin

Ausstellungen:

2018  Einzel-   Roddahner Kirche, Neustadt/Dosse
2016  Gruppen-  Roddahner Kirche, Neustadt/Dosse
2015  Gruppen-  Crech Kerrio, Île de Bréhat, Frankreich
2014  Einzel-   Villa Marta, Neustadt/Dosse
2010  Einzel-   Deutsches Historisches Museum, Berlin
2009  Einzel-   Lebanon Border, Metula, Israel
2008  Einzel-   Machon HaMaim Gallery, Tel Aviv, Israel
2005  Einzel-   Chapelle de la Trinité, Concarneau, France
2004  Gruppen-  OpenDoors, OpenEyes, Bordeaux, France
2004  Einzel-   Deutsches Architektur Zentrum, Berlin
1999  Einzel-   Acud Galerie, Berlin
1998  Gruppen-  Haus Guttenberg, Ahrenshoop
1996  Gruppen-  Inselgalerie, Berlin
1996  Einzel-   Kurt Tucholsky Literaturmuseum, Rheinsberg
1996  Einzel-   Galerie Michael Kaufmann, Stuttgart
1995  Gruppen-  Haus Guttenberg, Ahrenshoop
1995  Gruppen-  Berolina Haus, Berlin

Auszeichnungen:
2008   Projektförderung des Berliner Senats
2000   Stipendium DRAC, Arbeitsaufenthalt Pont-Aven, Frankreich
1994   Stiftung Kulturfonds, Arbeitsaufenthalt Ahrenshoop

Arbeiten in öffentlichen Sammlungen:
Kunstsammlung der Stadt Concarneau, Frankreich
Kunstsammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Impressum:
Sergej Horovitz    Max-Beer-Str. 7    10119 Berlin
post_horovitz.de (_ durch @ ersetzen)




Copyright:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (hier als PDF):

Allgemein
1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn sie werden vom Fotografen schriftlich anerkannt.

Auftrag
2.1. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
2.2. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei dem Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

Honorar
3.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
3.2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Urheberrecht, Nutzungsrecht
4.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Das Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen.
4.2. Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung an den Bildern.
4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Auch eine Weitergabe von Nutzungsrechten an andere Konzern- oder Tochterunternehmen bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.4. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
4.5. Der Kunde genehmigt mit Auftragserteilung die Verwendung der entstandenen Bilder zur Eigenwerbung des Fotografen.

Haftung
5.1. Der Fotograf ist nicht haftbar für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung und die sich daraus ergebenden Sinnzusammenhänge.
5.2. Der Fotograf überträgt ausschließlich das fotografische Nutzungsrecht. Die Klärung anderer Rechte an der Aufnahme, insbesondere von Persönlichkeits-, Marken- und Designrechten, obliegt dem Nutzer bzw. Veröffentlicher selbst. Der Lizenzgeber übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Digitale Bildbearbeitung, Archivierung
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. Diese elektronische Verknüpfung ist so vorzunehmen, dass bei jeder Art von Datenübertragung der Fotograf als Urheber der Bilder eindeutig identifizierbar ist.
6.2. Entsteht durch Montage oder elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen.
6.3. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Bilder aus den Aufträgen zu archivieren, es besteht somit keine Aufbewahrungsgarantie. Soll der Auftraggeber nach dem Abschluss eines Auftrages erneut Kopien aus dem Archiv erwerben wollen und sind diese noch vorhanden, so ist ihre Erstellung kostenpflichtig.

Schlussbestimmungen
7.1. Die etwaige Nichtigkeit einer der Bestimmungen in diesen AGB berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
7.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.